Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV 2 (Corona-Virus) – Teil XI – Stand 9. Oktober 2020
Innerhalb der zurückliegenden 24 Stunden hat das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-
Biedenkopf 30 Corona-Neuinfektionen registriert. Die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000
Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage (Inzidenz) im Landkreis liegt damit aktuell bei 39,3. Für den Landkreis Marburg-Biedenkopf gilt nun die dritte von insgesamt fünf Stufen des Eskalationskonzepts der Landesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus.
Auf diese aktuelle Entwicklung reagiert der Kreis mit einer neuen Allgemeinverfügung, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Diese Verfügung regelt die Zahl der Teilnehmenden an privaten Feiern und das Tragen von Masken.
Die Zahl der Teilnehmenden bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen, also etwa auch bei Familienfeiern oder Trauerkaffee in Gaststätten, auf maximal 25 Personen. Für Feierlichkeiten in Privaträumen gilt die dringende Empfehlung einer Teilnehmendenzahl von höchstens zehn Personen.
Darüber hinaus gilt in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben die Verpflichtung, beim Betreten der Räume, in Gängen oder Fluren oder beispielsweise auf dem Weg zu einer Toilette, einen MundNasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Mensen, Kantinen, Cafés, Eiscafés, Kneipen oder Eisdielen. Hiervon ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
Ergänzend zur Verfügung des Landkreises werden für die Stadt Neustadt (Hessen) folgende Anordnungen getroffen:
Für die Stadtverwaltung gilt „Maskenpflicht“ beim Betreten der Räume, in Gängen oder Fluren oder beispielsweise auf dem Weg zu einer Toilette oder wenn der Sicherheitsabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann, d. h. es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Teilnehmerzahl bei Trauungen wird auf 25 Personen begrenzt.
Das Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Momberg und der „Zollhof“ im Stadtteil Speckswinkel werden für Familienfeiern bis auf weiteres nicht vermietet.
Die Grillhütten sind geschlossen.
Neustadt (Hessen), 8. Oktober 2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister