Plangenehmigung zur Renaturierung der Wiera im Bereich des Bürgerparks, Stadt Neustadt (Hessen), Landkreis Marburg-Biedenkopf; Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 UVPG
Der Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) hat die Plangenehmigung für die oben genannte Maßnahme beantragt. Es handelt sich um einen nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtigen Gewässerausbau.
Gemäß § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für dieses Vorhaben im Einzelfall zu prüfen, ob es erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Der Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) plant die Renaturierung der Wiera im südöstlichen Bereich des Bürgerparks. Dafür sollen die linksseitigen Uferböschungen der Wiera auf einer Länge von etwa 130 m abgeflacht und modelliert werden. Zur Förderung der eigendynamischen Entwicklung ist das Einbringen von Störsteinen geplant.
Diese Maßnahme führt zu einer Verbesserung der Gewässerstrukturgüte des Gewässerabschnitts und entspricht damit den Zielen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG). Weiterhin wird die ökologische Wertigkeit des Gewässerabschnittes erhöht.
Die Maßnahme führt zu einer Aufwertung für das Landschaftsbild und der Erholungseignung. Auswirkungen auf die Erholungseignung des Standortes, des Gewässers und seines Ufersaums sowie die Pflanzen und Tiere bestehen nur temporär während der Bauphase.
Für dieses Vorhaben war gemäß § 7 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 13.18.2 UVPG vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S .94), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2513), zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen. Bei dem naturnahen Ausbau von Bächen ist dies nur dann der Fall, wenn die standortbezogene Vorprüfung ergibt, dass besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen.
Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass keine derartigen örtlichen Gegebenheiten eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machen.
Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.
Die Untere Wasserbehörde des Landkreise Marburg-Biedenkopf
Gez. Wischka, 08.09.2020
Wird veröffentlicht.
Neustadt (Hessen), 10.09.2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister