Abgabe von Baum- und Strauchschnitt
Ab dem 01. Oktober dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche wieder geschnitten werden. Der dabei angefallene Baum- und Strauchschnitt kann – unter den bis dahin geltenden Vorschriften des Infektionsschutzes, an folgenden Tagen auf dem Festplatz abgegeben werden:
Mittwoch, 28. Oktober 2020 und Donnerstag, 29. Oktober 2020
in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag, 30. Oktober 2020
in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr
sowie Samstag, 31. Oktober 2020
in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Anlieferung nicht möglich!
Da der Baum- und Strauchschnitt in Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda zu Brennstoff verarbeitet bzw. zur Wärmegewinnung in Biomassekraftwerken eingesetzt wird, wird ausschließlich Baum- und Strauchschnitt (kein Heckenschnitt mit Laub, Gras, Laub oder sonstiger Bio-Abfall) angenommen.
Dieser derzeit noch kostenlose Entsorgungsweg ist nur dann möglich, wenn die Qualität des Brennstoffs den Anforderungen des Marktes genügt und durch die Brennstofferlöse die Logistikkosten weitgehend gedeckt werden können.
Wichtig ist daher, dass die Aststärke an der Schnittfläche nicht geringer ist, als in etwa „Daumendicke“. Der Hauptanteil des Materials muss also verholzt sein, jüngere Triebe mit Blättern oder Nadeln müssen nicht extra entfernt werden.
Alles was dünner ist, zählt nicht zum Baum- und Strauchschnitt und kann beispielsweise über die Biotonne oder anderweitige Abgabemöglichkeiten (Kompostierungsanlage Stausebach, Müllumschlagstation Wehrda) gebührenpflichtig entsorgt werden. Dazu zählen Hecken-, Stauden- und Krautschnitt, sowie Grünabfälle mit Erdanhaftungen, ebenso wie Rasenschnitt, Laub und Obst. Diese Materialien sind nicht für die Verwertung als Baum- und Strauchschnitt geeignet.
Falls diese Termine nicht wahrgenommen werden können, kann Baum- und Strauchschnitt direkt auf der Kompostierungsanlage Kirchhain-Stausebach unentgeltlich abgegeben werden.
Neustadt (Hessen), den 07.09.2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister