Senkung der Umsatzsteuer zum 01.07.2020
Mit dem Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020 wurde die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7% auf 5 % beschlossen.
Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.
Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einem Wassergebühr von 2,25 Euro je Kubikmeter Wassergebühr von 2,21 Euro je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert.
Für die Trinkwasserlieferung bemisst sich der Steuersatz nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes, in den meisten Fällen also der 31.12.2020.
Dies bedeutet, dass für den gesamten Abrechnungszeitraum 2020 der verminderte Steuersatz in Höhe von 5 % gilt. Mit der Abrechnung zum 31.12.2020 wird der verminderte Steuersatz in Höhe von 5 % in Rechnung gestellt. Eine unterjährige Zwischenablesung war daher nicht erforderlich.
Bis dahin fällig werdende Abschläge werden auf Grundlage der Umsatzsteuersenkung nicht angepasst. Auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Kunden werden keine neuen Abschlagsrechnungen mit dem verminderten Steuersatz ausgestellt. Die in den bisherigen Abschlagsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer wird im Vorsteuerabzug geltend gemacht. Mit der Jahresabrechnung wird die auf den Abschlagsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer auf den zulässigen Wert korrigiert (vgl. Randnummer 37 des Schreibens des Bundesfinanzministeriums vom 30.06.2020, GZ III C 2 – S 7030/20/10009 : 004, DOK 2020/0610691).
Bei Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüssen werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen ebenfalls entsprechend berücksichtigt.
Neustadt (Hessen), den 09.07.2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister