Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV 2 (Corona-Virus) – Teil X
Diese Bekanntmachung beruht auf dem Stand vom 11. Juni 2020. Seitdem kann es Änderungen der Sach- und Rechtslage gegeben haben. Beachten Sie daher bitte die aktuellen Informationen.
Sämtliche Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Hessen (www.soziales.hessen.de) und des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de) gelten in ihren jeweils aktuellen Fassungen in der Stadt Neustadt (Hessen). Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird auf die wichtigsten Punkte daraus hingewiesen.
Zudem wurden basierend auf den Verordnungen und Allgemeinverfügungen Festlegungen für die Stadt Neustadt (Hessen) getroffen.
Kontaktbeschränkungen:
Seit dem 11. Juni 2020 ist im öffentlichen Raum das Zusammentreffen in Gruppen von höchstens zehn Personen oder zwei Hausgemeinschaften zulässig. In Geschäften, bei Gottesdiensten oder in Kultureinrichtungen muss sichergestellt werden, dass der gebotene Mindestabstand eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt weiterhin und wird auf Bahnhöfe und Flughäfen ausgedehnt.
Kindergärten:
Ab dem 6. Juli 2020 wird ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen, d. h. letztlich „Normalbetrieb“ mit besonderen Hygieneregeln, stattfinden. Die Eltern werden alsbald schriftlich darüber informiert.
Jugendpflege:
Die kommunale Jugendpflege hat ihre Arbeit wiederaufgenommen. Vor dem Jugendraum in der Kernstadt gibt es regelmäßige Aktivitäten. Zudem findet aufsuchende Jugendarbeit in der Kernstadt und den Stadtteilen statt. Bitte Aushänge usw. beachten. Die Jugendräume selbst bleiben grundsätzlich noch geschlossen.
Aktivitätsbereich vor dem Jugendraum/Bolzplätze:
Der Aktivitätsbereich vor dem Jugendraum Kernstadt und die Bolzplätze können wieder genutzt werden. Dabei ist zu beachten, dass sich dort nur jeweils 10 Kinder/Jugendliche gleichzeitig aufhalten dürfen.
Bürgerbus/Werbemobil
Der Bürgerbus hat einen eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen (s. „Mitteilungsblatt“ der letzten Woche).
Das Werbemobil wird bis auf weiteres nicht vermietet.
Grillhütten:
Die Grillhütten Neustadt und Mengsberg werden ab dem 1. Juli 2020 wieder vermietet. Die zulässige Personenzahl bei einer Feier beträgt maximal 30 (Neustadt) bzw. 35 Personen (Mengsberg). Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Teilnehmerzahl verantwortlich. Für alle Anwesenden müssen Sitzplätze im Inneren der Grillhütte vorgehalten werden. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Desinfektionsmittel sind vom Veranstalter bereit zu halten. Bei der Reinigung sind die Toiletten, Türgriffe, Tische usw. mit Desinfektionsmittel zu säubern. Es sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefon und Email) zu führen und beim Bürgerbüro der Kommune abzugeben. Diese werden nach der Veranstaltung noch vier Wochen aufbewahrt. Es wird die Ausgabe von Getränken in Flaschen empfohlen, wobei die Öffnung ausschließlich durch eine Person erfolgen sollte. Selbstbedienung an einem Buffet ist nicht zulässig.
Die Grillhütten in Momberg und Speckswinkel werden aufgrund der geringen Kapazität in den Gebäuden zunächst noch nicht vermietet.
DGH Momberg/Zollhof Speckswinkel/ Historisches Rathaus/Haus der Vereine:
Eine Vermietung der genannten Räumlichkeiten findet ab dem 1. Juli 2020 statt. Dabei gelten folgende maximale Teilnehmerzahlen:
DGH Momberg, großer Saal 38
DGH Momberg, kleiner Saal 15
Zollhof Speckswinkel, großer Saal 32
Historisches Rathaus 30
Haus der Vereine, Gemeinschaftsraum 15
Es sind für alle Teilnehmer Sitzplätze vorzuhalten. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Teilnehmerzahl verantwortlich. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Desinfektionsmittel sind vom Veranstalter bereit zu halten. Bei der Reinigung sind die Toiletten, Türgriffe, Tische usw. mit Desinfektionsmittel zu säubern. Es sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefon und Email) zu führen und beim Bürgerbüro der Kommune abzugeben. Nach vier Wochen werden diese vernichtet. Es wird die Ausgabe von Getränken in Flaschen empfohlen, wobei die Öffnung ausschließlich durch eine Person erfolgen sollte. Selbstbedienung an einem Buffet ist nicht zulässig.
Beerdigungen
Für die Friedhofskapelle in Neustadt (30 Personen) und die Trauerhallen in Mengsberg (20 Personen) und Momberg (12 Personen) gelten weiterhin Teilnehmerbeschränkungen.
An der Beerdigung sollten nicht mehr als 75 Personen teilnehmen. Die Absprache hierüber obliegt jeweils den Hinterbliebenen, den Pfarrern und den Bestattern. Es sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit vom Bestatter Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Anschrift, ggf. Telefon und Email) zu führen und vier Wochen aufzubewahren. Wir bitten die Trauergäste sich darin spätestens vor Verlassen des Friedhofes einzutragen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Für den Gemeindegesang am Grab gelten die Vorschriften der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck und des Bistums Fulda. In der Friedhofskapelle und den Trauerhallten ist Gesang nicht zulässig.
Freiwillige Feuerwehren:
Der Übungsbetrieb soll am 17. August 2020 wieder beginnen.
Stadtverwaltung:
Ab dem 8. Juni 2020 ist das Hauptgebäude des Rathauses zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Prüfen Sie dennoch, ob Ihr Anliegen nicht auch per Anruf oder E-Mail bearbeitet bzw. vorgetragen werden kann. Es soll eine Alltagsmaske getragen werden. Bezüglich des Maske-Tragens in den Büros gelten verschiedene Regelungen. Beachten Sie die Aushänge. Das Nebengebäude – Bauamt-Einwohnermelde- und Standesamt – Bürgerservice – bleibt aufgrund der räumlichen Enge zunächst noch verschlossen. Sprechen Sie hier bitte mit den Sachbearbeitern Termine weiterhin ab bzw. sprechen Sie am „Kontaktschalter“ (Fenster rechts der Haustür) vor.
Hier ist im Bereich des Einwohnermeldeamtes- und Standesamtes sowie des Bürgerservices zwingend eine Alltagsmaske zu tragen.
Trauungen:
Im Trauzimmer sind nach wie vor maximal elf Personen zulässig. Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, im Saal des Hist. Rathauses zu heiraten. Für den organisatorischen Mehraufwand fällt ein Betrag von 50,- Euro an. Es sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit vom Standesbeamten Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Email) zu führen. Diese werden nach der Veranstaltung noch vier Wochen aufbewahrt.
Neustadt (Hessen), den 15. Juni 2020
Der Magistrat/Der Bürgermeister als örtliche Ordnungs-/Polizeibehörde
Thomas Groll
Bürgermeister