Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV 2 (Corona-Virus) – Teil IX
Diese Bekanntmachung beruht auf dem Stand vom 2. Juni 2020. Seitdem kann es Änderungen der Sach- und Rechtslage gegeben haben. Beachten Sie daher bitte die aktuellen Informationen.
Sämtliche Verordnungen und Allgemeinverfügungen des Landes Hessen (www.soziales.hessen.de) und des Landkreises Marburg-Biedenkopf (www.marburg-biedenkopf.de) gelten in ihren jeweils aktuellen Fassungen in der Stadt Neustadt (Hessen). Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird auf die wichtigsten Punkte daraus hingewiesen.
Zudem wurden basierend auf den Verordnungen und Allgemeinverfügungen Festlegungen für die Stadt Neustadt (Hessen) getroffen.
Auf nachfolgende Änderungen zur Bekanntmachung vom 11. Mai 2020 wird hingewiesen:
Kontaktbeschränkungen:
Die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wurden für das Bundesland Hessen bis zum 5. Juli 2020 verlängert.
Kindergärten:
Ab dem 2. Juni 2020 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb. Die Eltern wurden schriftlich informiert.
Jugendarbeit - Aktivitätsbereich vor dem Jugendraum:
Der bsj erarbeitet derzeit ein Konzept wie vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen und der Abstands- und Hygieneregeln die Jugendarbeit (auch) in den Jugendräumen wieder aufgenommen werden kann. Dies würde dann auch eine (Teil-)Öffnung des Aktivitätsbereiches vor dem Jugendraum Kernstadt umfassen.
Bolzplätze:
Die Bolzplätze müssen zumindest bis zum 5. Juli 2020 noch geschlossen bleiben. Beim Fußballspiel können die Abstands- und Hygieneregeln nicht gewährleistet werden.
Grillhütten:
Zumindest bis zum 5. Juli 2020 erfolgt vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen keine Vermietung. Sollte diese danach möglich werden, gelten auf alle Fälle die am 11. Mai 2020 bekanntgemachten Regelungen.
DGH Momberg/Zollhof Speckswinkel/ Historisches Rathaus/Haus der Vereine:
Eine Vermietung für Familienfeiern findet ebenfalls zumindest bis zum 5. Juli 2020 nicht statt.
Die Räumlichkeiten können aber ab 8. Juni 2020 zumindest für Vereinsveranstaltungen ohne geselligen Teil, insbesondere Jahreshauptversammlungen oder Vorstandssitzungen, angemietet werden. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt hierbei:
DGH Momberg, großer Saal 38
DGH, kleiner Saal 15
Zollhof Speckswinkel, großer Saal 32
Historisches Rathaus 30
Haus der Vereine, Gemeinschaftsraum 15
Es sind für alle Teilnehmer Sitzplätze vorzuhalten. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Teilnehmerzahl verantwortlich. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Desinfektionsmittel sind vom Veranstalter bereit zu halten. Bei der Reinigung sind die Toiletten, Türgriffe, Tische usw. mit Desinfektionsmittel zu säubern. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit sind Teilnehmerlisten (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Email) zu führen und nach der Veranstaltung im Bürgerbüro des Rathauses abzugeben. Nach vier Wochen werden diese vernichtet.
DGH und Zollhof können ebenfalls für sportliche Aktivitäten genutzt/angemietet werden. Obige Regelungen gelten entsprechend. Das Abstandsgebot ist bei der Ausübung der sportlichen Aktivitäten zwingend einzuhalten.
Gaststätten/Restaurants/Beherbergungsbetriebe/Cafés/Eisdielen:
Die 5qm-Regelung wurde aufgehoben. Die Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin.
Freiwillige Feuerwehren:
Seitens des Kreisbrandinspektors gibt es Rahmenempfehlungen für die Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsdienstes. Der Stadtbrandinspektor und die Wehrführer werden hierauf basierend entsprechende Konzepte für die örtlichen Wehren erarbeiten und gesondert bekanntgeben.
Stadtverwaltung:
Ab dem 8. Juni 2020 ist das Hauptgebäude des Rathauses zu den Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Es soll eine Alltagsmaske getragen werden. Prüfen Sie dennoch, ob Ihr Anliegen nicht auch per Anruf oder EMail bearbeitet bzw. vorgetragen werden kann. Das Nebengebäude – Bauamt-Einwohnermelde- und Standesamt – Bürgerservice – bleibt aufgrund der räumlichen Enge weiterhin verschlossen. Sprechen Sie hier bitte mit den Sachbearbeitern Termine ab bzw. sprechen Sie am „Kontaktschalter“ vor.
Solange der Vorrat reicht, gibt es auch Alltagsmasken bei der Stadtverwaltung im Rathausnebengebäude zu erwerben. Die Einnahmen kommen den Fördervereinen der Neustädter Kindergärten zugute.
Neustadt (Hessen), den 2. Juni 2020
Der Magistrat/Der Bürgermeister als örtliche Ordnungs-/Polizeibehörde
Thomas Groll
Bürgermeister