Verkehrsversuch "Neue Gartenstraße"
Die Fahrbahn der „Neuen Gartenstraße“ ist in dem Abschnitt zwischen der „Nellenburgstraße“ und dem Anwesen der Gärtnerei Wirth nicht befestigt und nur so breit, dass lediglich ein Fahrzeug den Abschnitt passieren kann. Gleichzeitig ist der Abschnitt wegen des starken Gefälles aus beiden Fahrtrichtungen schlecht einsehbar, sodass Gegenverkehr erst wahrgenommen werden kann, wenn sich bereits beide Fahrzeuge gegenüberstehen. Im Rahmen eines Verkehrsversuches soll in der Zeit vom 01.06. – 31.12.2020 erprobt werden, ob die Anordnung einer s.g. „unechten Einbahnstraße“ ausreicht, um gefährliche Situationen künftig zu verhindern. Hierzu wird die Einfahrt in die „Neue Gartenstraße“ aus der „Nellenburgstraße“ in Richtung „Stückergärten“ durch Verkehrszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ („Spardose“) untersagt. Die Zufahrt zu diesem Teilstück der „Neuen Gartenstraße“ bleibt über die Straße „Stückergärten“ möglich.
Neustadt (Hessen), den 07. Mai 2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister