Informationen des Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf
Sperrmüll: Hinweise zur ordnungsgemäßen Bereitstellung
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt (Hessen),
aufgrund der aktuellen Lage möchten wir Sie darauf hinweisen, dass momentan eingehende Sperrmüllaufträge direkt erfasst und zeitnah bearbeitet werden. Ab sofort erhalten Sie den Termin zur Abfuhr bis zum Wochenende vor der geplanten Abfuhrwoche per Brief/E-Mail. Bereits bestätigte Termine werden heutigem Stand entsprechend eingehalten. Bei etwaigen Änderungen werden wir Sie zeitnah informieren.
Weiterhin möchten wir Ihnen noch einige wichtige Hinweise zur Bereitstellung des Sperrmülls an die Hand geben:
- Der Sperrmüll ist an dem zur Fahrbahn liegenden Rand des Gehweges bzw. am äußersten Fahrbahnrand bereitzustellen. Die Abholung des Sperrmülls von privaten Grundstücken ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich.
- Prinzipiell werden alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, abgeholt. Kurz gesagt wird all das mitgenommen, was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden und nicht fest mit dem Haus verbaut ist.
- Alle Gegenstände dürfen nicht länger als zwei Meter und nicht breiter als ein Meter sein. Das Maximalvolumen beträgt höchstens 10 Kubikmeter. Das Gewicht pro Gegenstand darf 50 Kilogramm nicht überschreiten.
- Der Sperrmüll ist erst am Vorabend der Einsammlung am Straßenrand zur Abholung bereitzustellen.
Bitte beachten Sie, dass das wilde Ablagern von Abfällen grundsätzlich verboten ist - eine Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
Weiterführende Hinweise zum Sperrmüll finden Sie auch online unter: https://mzv-biedenkopf.de/sperrmuell/
Der MZV bittet um Rücksichtnahme - Hinweis zur aktuellen Parksituation im Rahmen der Tonnenleerung und Sperrmüllabfuhr
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es derzeit vermehrt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger aus Sicherheitsgründen von Ihren Betrieben ins Home Office gewechselt sind bzw. auch Kurzarbeit notwendig geworden ist. Weiterhin befinden sich erkrankte sowie direkt gefährdete Personen in häuslicher Quarantäne.
Diese Tatsachen führen dazu, dass momentan deutlich mehr Fahrzeuge in den Straßen, Zufahrten und Wendehammern geparkt sind, als normalerweise üblich. In der Folge werden diese Gebiete für Müllfahrzeuge schnell zu eng und damit unpassierbar. Dort abgestellte Tonnen und Sperrmüll können nicht abgefahren werden.
Der Müllabfuhrzweckverband bittet aus diesem Grund alle Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet um Rücksichtnahme:
Bitte lassen Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs ausreichend Platz für die Müll- und Einsatzfahrzeuge. Stellen Sie Ihr Fahrzeug so ab, dass ein problemloses Passieren möglich ist. Der gesammelte und bereitgestellte Sperrmüll darf den Verkehr nicht gefährden.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!
Wird veröffentlicht:
Neustadt (Hessen), den 02. April 2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister