Schutz der Bevölkerung vor dem ansteckenden Erreger SARS-CoV 2 (Corona-Virus)
Bitte beachten Sie: Diese Bekanntmachung wurde am 17.3.2020, 8.00 Uhr, verfasst. Seitdem wird es Klarstellungen und ggf. Änderungen der Sach- und Rechtslage gegeben haben. Beachten Sie daher bitte die aktuelle Informationslage.
Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer:
Am 16.3.2020 wurden einheitliche Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie vereinbart. Diese beinhalten zahlreiche Schließungen bzw. Auflagen im Bereich des Einzelhandels, der Gastronomie, bei Einrichtungen des Sportes, für Wellness und Freizeitgestaltung, für Räumlichkeiten der Kirchen, Religions- und Glaubensgemeinschaften, für Zusammenkünfte der Vereine und Kranken- und Pflegeeinrichtungen.
Da zum Zeitpunkt der Abfassung dieser Bekanntmachung noch nicht alle Einzelheiten hierzu bekannt sind, verweisen wir auf die am Ende genannten Informationsquellen.
Wir fordern Sie eindringlich auf, sich an diese Ge- und Verbote zu halten. Sie dienen zu unser aller Schutz!
Aufgrund der II. Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus in KiTa und Schule, der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Empfehlungen des Bundes, Landes und Landkreises, Anordnungen des Bürgermeisters als örtlicher Ordnungs-/Polizeibehörde und Entscheidungen des Magistrates gelten für den Bereich der Stadt Neustadt (Hessen) ab sofort nachfolgende Regelungen:
Kindertagesstätten/Kindergärten
Die Kindertagesstätten/Kindergärten sind zunächst bis zum 19.4.2020 geschlossen. Notgruppen werden eingerichtet. Hierzu bitte Aushänge und aktuelle Informationen durch das Personal und auf der Homepage der Kommune (www.neustadt-hessen.de) beachten. Der Besuch der Notgruppen ist nur zulässig, wenn beide (!) Elternteile des Kindes oder der/die allein Erziehungsberechtigte einen in der Auflistung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (www.soziales.hessen.de) genannten Beruf aktiv ausüben/ausübt bzw. eine dort aufgeführte wichtige Tätigkeit aktuell wahrnehmen/wahrnimmt. Ausnahmen hiervon sind nicht zulässig. Pro Notgruppe werden maximal 10 Kinder betreut.
Für Kinder, die den Kindergarten aktuell nicht besuchen dürfen und für die eine Betreuungsgebühr erhoben wird, ist nach Ablauf der Schließung eine Rückerstattung vorgesehen. Einzelheiten werden zu gegebener Zeit geregelt. Dies betrifft U3-Kinder und Ü3-Kinder außerhalb der Kernzeit.
Veranstaltungen
Öffentliche und private Veranstaltungen über 50 Personen sind aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises verboten. Die Allgemeinverfügung des Kreises geht der des Landes vor, die (Stand 15.3.2020) Veranstaltungen ab 100 Personen verbietet.
Die Stadt Neustadt (Hessen) hat alle kommunalen Veranstaltungen – zeitgeschichtliche Veranstaltungsreihe, Literaturfrühling, gemeinsamer Mittagstisch, Seniorenveranstaltungen u.a. – abgesagt. Es werden Ersatztermine gesucht.
Sämtliche Vereinsveranstaltungen, auch der Übungs- und Trainingsbetrieb, sind – unabhängig von der Teilnehmerzahl – aufgrund der Vereinbarung von Bund und Ländern bis auf weiteres untersagt. Dies gilt auch dann, wenn sie auf vereinseigenen Anlagen stattfinden.
Osterfeuer werden 2020 nicht genehmigt. Über Maifeuer wird noch zu entscheiden sein.
Kirchen, Moscheen und Einrichtungen von Religions- und Glaubensgemeinschaften sind bis auf weiteres geschlossen, so dass hier keine Gottesdienste oder Veranstaltungen stattfinden dürfen.
Gegenwärtig kann nicht gesagt werden, wie die Genehmigungspraxis für öffentliche und private Veranstaltungen nach dem 19.4.2020 sein wird. Wir raten Veranstaltern dringend dazu, dies bei ihren Planungen frühzeitig zu berücksichtigen und schon heute über Verschiebungen/Absagen nachzudenken.
Öffentliche Räumlichkeiten/Anlagen
Das DGH Momberg, der Zollhof in Speckswinkel, das Haus der Vereine, das Historische Rathaus und der ehemalige Kindergarten in Speckswinkel stehen sowohl für öffentliche als auch interne Veranstaltungen der Vereine, Übungsabende, Singstunden, Vorstandssitzungen, gewerbliche Veranstaltungen u. ä. nicht mehr zur Verfügung.
Übungsstunden von Tanzgruppen u. ä. in den Kindertagesstätten entfallen.
Angemietete Räumlichkeiten für Vereinszwecke im Haus der Vereine und dem Jugendheim in der Kernstadt können ebenfalls aktuell nicht genutzt werden.
Sämtliche Sport-, Spiel- und Bolzplätze sowie der Bürgerpark sind ab sofort gesperrt.
Bereits erteilte Zusagen für Familienfeiern im DHG und dem Zollhof werden zurückgenommen. Die Veranstaltungen können nicht stattfinden.
Vermietungen dieser beiden Räumlichkeiten ab 1.5.2020 werden zwar angenommen, eine Durchführung kann aber gegenwärtig nicht garantiert werden.
Rotkäppchenhallenbad
Das Hallenbad im Stadtteil Mengsberg ist ab sofort geschlossen. Zehnerkarten behalten Gültigkeit. Bei Saisonkarten erfolgt im Herbst 2020 eine anteilige Gutschrift.
Grillhütte
Bereits erfolgte Vermietungen für öffentliche und private Veranstaltungen haben keinen Bestand. Diese Veranstaltungen können nicht durchgeführt werden.
Eine Vermietung erfolgt aktuell nur für Veranstaltungen nach dem 30.4.2020. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass diese aufgrund der Gegebenheiten abgesagt werden könnten.
Familienzentrum/DROP In
Die terminierten Veranstaltungen entfallen.
Jugendräume
Die Jugendräume sind geschlossen.
Ferienspielaktionen
Der Spielplatzbau in der Struth (Siedlerheim) und die Gestaltung des Containers beim Jugendraum in der Kernstadt werden auf einen späteren Zeitraum verschoben.
Bürgerbus
Der Linienverkehr des Bürgerbusses ist eingestellt. Allerdings plant der Verein WIR für UNS! - Bürgerverein Neustadt e.V. einen Einkaufsservice für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger und Menschen mit Vorerkrankungen. Die Kommune wird dies unterstützen. Beachten Sie weitere Hinweise hierzu in dieser Ausgabe des „Mitteilungsblattes“ und auch auf unserer Homepage.
Werbemobil
Das Werbemobil wird aktuell nicht vergeben. Vorgenommene Reservierungen sind hinfällig.
Freiwillige Feuerwehren
Die gemeinsame Jahreshauptversammlung der Einsatzabteilungen wird verschoben. Die Übungsabende und die Termine der Jugend- und Kinderfeuerwehren entfallen. Mit Ausnahme von Einsatzsätzen dürfen die Feuerwehrhäuser nur zu Verwaltungszwecken bzw. der Geräteunterhaltung genutzt werden. Kameradschaftliche Veranstaltungen werden nicht durchgeführt.
Stadtverwaltung
Rathaus und Nebengebäude sind ab sofort verschlossen. Die Verwaltungstätigkeit wird, soweit möglich, aufrechterhalten. Wir folgen damit einer Empfehlung des Landes und einer Absprache der Bürgermeister insbesondere für kleinere Verwaltungen mit z. T. beengten Räumlichkeiten. Wir bitten zu prüfen, ab der Behördengang nicht telefonisch bzw. per Email erledigt werden kann oder ob eine Verschiebung möglich ist.
Für das Einwohnermeldeamt (Tel. 8924/8934, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!/Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und das Standesamt (Tel. 8925, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) sind vorab zwingend Termine mit den Sachbearbeitern zu vereinbaren. Dabei ist zu klären, mit welcher Dringlichkeit der Vorgang zu behandeln ist.
Wir bitten Zahlungen an die Kommune nach Möglichkeit per Überweisung zu tätigen.
Weitere wichtige Rufnummern der Verwaltung:
Telefonzentrale 89-0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bauamt 89-39 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Finanzabteilung 89-15 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Friedhofsverwaltung 89-31 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kindergartenfragen 89-18 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ordnungsamt 89-13 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stadtkasse 89-19 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angewiesen, die Kontaktdaten derer aufzunehmen, die in das Rathaus kommen, um bei Bedarf eine Kontaktkette nachvollziehen zu können.
Außentermine der Verwaltung werden auf ein Minimum begrenzt. Besuche zu Alters- und Ehejubiläen entfallen bis auf weiteres und werden später auf Wunsch gerne nachgeholt.
Standesamtliche Trauungen
An standesamtlichen Trauungen können neben dem Brautpaar derzeit nur maximal acht weitere Personen teilnehmen. Dies gilt auch für bereits vereinbarte Trautermine. Wer eine höhere Teilnehmerzahl wünscht, muss die Trauung verschieben.
Beerdigungen
Nach Mitteilung des Landkreises fallen auch Beerdigungen unter öffentliche Veranstaltungen. Somit dürfen zunächst bis zum19.4.2020 nicht mehr als 50 Personen an einer Beisetzung teilnehmen. Uns ist die Problematik dieser Anordnung bewusst. Gleichwohl bitten wir dringend um Einhaltung. Wir rufen dazu auf, dass derzeit nur Angehörige an Beisetzungen teilnehmen. Es ist zudem zu prüfen, ob die Beisetzungsrituale nicht vollständig im Freien vollzogen werden können. Die Friedhofskapelle ist gesperrt, da es sich um eine Kirche handelt. In den Trauerhallen sollten, wenn überhaupt, nur die engsten Angehörigen zugegen sind. Wir stehen in Kontakt mit den Geistlichen und Bestattern.
Erstaufnahmeeinrichtung
Wir stehen in engem Kontakt mit dem RP Gießen und der Einrichtungsleitung und haben diese über die vorherstehenden Regelungen unterrichtet.
Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Tagespresse, den Homepages des Landes (etwa www.soziales.hessen.de), des Landkreises (www.marburg-biedenkopf.de) und der Kommune. Der Landkreis hat zudem eine Corona-Hotline beim Gesundheitsamt eingerichtet. Sie erreichen die Hotline unter 06421-405-4444 täglich von 9.00-16.00 Uhr.
Neustadt (Hessen), den 15.3.2020
Der Magistrat/Der Bürgermeister als örtliche Ordnungs-/Polizeibehörde
Thomas Groll
Bürgermeister