Ölspur im Wald - Verbot des Fahrens im Wald - Verbot der Beseitigung von Abfällen im Wald
Am 9. März 2020 kam es im Wald in der Gemarkung Momberg auf einem unbefestigten Waldweg zu einer Ölspur. Das ausgetretene Öl lief dabei auch in ein Gewässer. Der Verursacher konnte nicht festgestellt werden. Jedoch wurden an der Hauptschadenstelle Grünabfälle, die offensichtlich nicht aus dem Wald stammten, aufgefunden.
Dies gibt uns Veranlassung, auf das Verbot des Befahrens des Waldes gemäß § 15 des Hessischen Waldgesetzes und das Verbot der Beseitigung von Abfällen im Wald, worunter auch Grünabfälle fallen, gemäß § 28 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes hinzuweisen.
Neustadt (Hessen), 13.03.2020
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister