Kommunalwahl am 06. März 2016 - Ausscheiden und Nachrücken eines Wahlbewerbers
Feststellung gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der derzeit gültigen Fassung;
hier: Kommunalwahl am 06. März 2016
- Ausscheiden und Nachrücken von Wahlbewerbern-
Frau Corina Krüger vom Wahlvorschlag der Bürgerliste Neustadt – BLN –
hat ihr Mandat als Mitglied des Ortsbeirates des Stadtteiles Neustadt niedergelegt.
Hiermit stelle ich ihr Ausscheiden gemäß § 34 KWG fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an ihre Stelle. Nachgerückt wäre Frau Susanne Scheffler, die erklärt hat das Mandat nicht anzunehmen, sodass ich gemäß § 34 Abs. 3 KWG feststelle, dass in den Ortsbeirat im Stadtteil Neustadt nachrückt:
Bewerber des Wahlvorschlages
Bürgerliste Neustadt – BLN -
lfd. Nr. 11
Herr Patrick Greil,
Justus-Liebig-Straße 7
35279 Neustadt (Hessen)
Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Bezogen auf diese Feststellung bedarf der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, der Unterstützung von 45 Wahlberechtigten.
Der Einspruch ist bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Neustadt (Hessen) , Ritterstraße 5-9, 35279 Neustadt (Hessen) , schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
35279 Neustadt (Hessen), den 06. Februar 2020
DER GEMEINDEWAHLLEITER
der Stadt Neustadt (Hessen)
Holger Michel
Gemeindewahlleiter