Grabstättenpflege
Aufgrund einiger Nachfragen sei noch einmal auf Paragraph 33 der örtlichen Friedhofsordnung hingewiesen:
"Zur Unterhaltung der Grabstätten durch die Nutzungsberechtigten gehört auch die Sauberhaltung der vor und zwischen den Gräbern liegenden Gehflächen sofern diese nicht zu den befestigten Hauptwegen gehören."
Wir bitten um Beachtung und im Bedarfsfall um kurzfristige Umsetzung, d.h. entfernen ggf. vorhandenen Unkrautes.
Neustadt (Hessen), den 22.8.2019
STADT NEUSTADT (HESSEN)
Der Magistrat
Thomas Groll
Bürgermeister