Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept für Mengsberg, Momberg und Speckswinkel - Förderung privater Maßnahmen
Zum 1. Juli 2019 beginnt die Förderung privater Baumaßnahmen im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes. Rechtsgrundlage hierfür stellt die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung dar. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Förderung ist nur in anerkannten Fördergebieten möglich. Mit der Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor ein schriftlicher Bewilligungsbescheid vorliegt. Ziel ist die Förderung von Investitionen im Rahmen kommunaler Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des ländlichen Raumes als attraktivem Lebensraum, zur Gestaltung des demografischen und strukturellen Wandels und zum Mobilisierung von sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenzialen. Dabei geht es um die zukunftsfähige Aufstellung in Handlungsfeldern wie z.B. Infrastruktur, Versorgung, Mobilität und bürgerschaftlichem Engagement. Zentrale Funktionen sollen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten bzw. geschaffen werden. Der dörfliche Charakter soll dabei bewahrt und für die Zukunft gestaltet werden. Die Innenentwicklung soll gestärkt, der Flächenverbrauch verringert und die Energieeffizienz gesteigert werden.
Was wird gefördert?
Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern:
Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise. Gefördert werden vorrangig umfassende und energieeffiziente Maßnahmen an Gebäuden und Gebäudeteilen.
Städtebaulich verträglicher Rückbau:
Investitionen in einem städtebaulich verträglichen Rückbau von Gebäuden und Grundstücken im Ortskern. Unter Rückbau ist der Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen, der Rückbau überdimensionierter nicht ausgelasteter Infrastruktur sowie die gezielte Endsiedlung von Flächen zu verstehen.
Maßnahmen zur Erhaltung des Ortsbildes:
Zum Beispiel Mauern, Treppen, Brücken, Brunnen und Backhäuser.
Freiflächen und Ortsbild:
Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung von kleinen Infrastrukturen (Freiflächen) sowie Ausgaben zur Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes. Zu den Freiflächen zählen z.B. innerörtliche Freizeiteinrichtungen, Gewässer und Biotope, Fußwege und öffentliche Freiflächen.
Planungen und Dienstleistungen:
Zum Beispiel Fachplanungen, Beratungen, Moderationsprozesse, Infoveranstaltungen, Publikationen, Schulungen für bürgerschaftliche Initiativen.
Lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge:
Wie hoch ist die Förderung?
Für private Maßnahmen beträgt die Förderung gegenwärtig 35% der Nettokosten (maximal 45.000 Euro) pro Gebäude. Gefördert werden nur die Nettokosten. Die Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig. Keine Förderung von Eigenleistung. Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben im Einzelfall mindestens 10.000 Euro netto betragen.
Wie funktioniert das Förderverfahren?
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Kostenlose Beratung vor Beginn der Maßnahmen durch die Architektin Monika Heger, Jesberg
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Einholung von Kostenangeboten (3 Vergleichsangebote für jeden Auftrag über 7.500 Euro netto) ggfs. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung
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Antragstellung bei der Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf
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Ortstermin mit der Ansprechpartnerin der Bewilligungsstelle beim Landkreis
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Antragsprüfung/Priorisierung
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Förderzusage (Bewilligungsbescheid)
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Auftragsvergabe und Durchführung durch den Antragsteller
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Verwendungsnachweis
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Auszahlung der Fördermittel
Ihre Ansprechpartner:
Bewilligungsstelle/Antragstellung: Landrätin des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachdienst Kreisentwicklung, Hermann-Jacobson-Weg 1, 35039 Marburg/Lahn, Ansprechpartnerin: Mena Söhlke, Tel. 06421/405-6128, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Beratungsbüro Architektin Monika Heger, Fritzlaer Straße 5, 34632 Jesberg, Tel. 06695/911960,
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Ansprechpartnerin bei der Stadt Neustadt (Hessen), Guendalina Balzer, Tel. 06692/8932, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ob für sie die Möglichkeit einer privaten Förderung besteht, hängt davon ab, ob ihr Anwesen in einem der drei anerkannten Fördergebiete liegt. Näheres hierzu erfahren sie auch auf der Homepage www.dorfentwicklung-neustädter-stadtteile.de. Auch die Ortsvorsteher haben entsprechende Karten.
Neustadt, den 26. Juni 2019
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister