Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag am 28. April 2019
Frühlingsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag;
hier: Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Hessisches Ladenöffnungsgesetzes
Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006, in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen in der zurzeit gültigen Fassung, wird verordnet:
Aus Anlass des Frühlingsmarktes des Gewerbevereines Neustadt (Hessen) wird das Offenhalten der Verkaufsstellen am 28. April 2019, in der Zeit von 12.00 - 18.00 Uhr, in folgenden Straßen gestattet:
- Marktstraße mit Marktplatz,
- Bahnhofstraße,
- Bogenstraße (von Haus Nr. 1 bis 8),
- Marburger Straße bis Haus Nr. 50 und
- Bismarckstraße.
35279 Neustadt (Hessen), den 12. April 2019
STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT
Thomas Groll
Bürgermeister