Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Neustadt (Hessen) am 28. Oktober 2018 gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz durch die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt (Hessen) hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2018 durch Beschluss gemäß § 50 des Kommunalwahlgesetzes die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Neustadt (Hessen) am 28. Oktober 2018 für gültig erklärt.
35279 Neustadt (Hessen), 18. Dezember 2018
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Neustadt (Hessen)
Michel