Maßnahmen zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung im Bereich der Kommune
Allerorten wird gegenwärtig über die Energiesituation im kommenden Winter beraten. Auch zahlreiche Städte und Gemeinden befassen sich intensiv mit der Thematik.
Basierend auf den Beschlüssen der Hessischen Landesregierung und den Empfehlungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hat auch der Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen) Anfang August einen Maßnahmenkatalog zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung im kommunalen Bereich beschlossen, den Bürgermeister Thomas Groll nun öffentlich macht.
In dem mehrseitigen Papier, das zum 1. September 2022 in Kraft tritt, sind u.a. folgende Punkte enthalten:
- In den Räumen der Neustädter Stadtverwaltung soll die maximale Raumtemperatur entsprechend der aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien auf maximal 20 Grad Celsius während der Heizperiode abgesenkt werden.
- Weiterhin sind gebäudebezogene Energiesparmaßnahmen wie die Überprüfung und Justierung der Gebäudeheizung vorgesehen.
- Darüber hinaus ist der Fachbereich Bauen, Planen, Umwelt beauftragt, zunächst ein Konzept für die Erneuerung der Beleuchtung in sämtlichen Räumen der Verwaltung auf LED-Basis zu erarbeiten und Fördermöglichkeiten zu eruieren
Nach den Worten des Bürgermeisters wird ein investiver Schwerpunkt der kommenden Jahre auf der energetischen Ertüchtigung kommunaler Gebäude liegen. „Wir haben hier bereits etliches getan, aber natürlich gibt es weitere Ansatzpunkte“, so Thomas Groll.
- Die Mitarbeitenden aller städtischen Einrichtungen sowie die Nutzer kommunaler Einrichtungen werden gebeten, das Nutzerverhalten zu optimieren. Darüber hinaus soll im Zuge des Pilotprojektes „Energiewendebegleiter“ mit der EAM eine regelmäßige Energieverbrauchserfassung auf den Weg gebracht werden. Hier sucht man nach geeigneten digitalen Lösungen.
„Es wird nicht alles auf einmal gehen. Wir befinden uns in einem langfristigen Prozess. Ursprünglich sollten unsere Maßnahmen ausschließlich dem Klimaschutz gelten, nun hat alles durch den Ukraine-Krieg und dessen Folgen noch eine andere Dramatik erfahren. Wir werden auch Kompromisse machen müssen und dürfen nicht in Aktionismus verfallen“, so Neustadts Bürgermeister.
- Auch für die kommunalen Gemeinbedarfseinrichtungen wie Kultur- und Bürgerzentrum, DGH Momberg oder „Zollhof“ Speckswinkel wurden Maßnahmen beschlossen. Zukünftig soll während der Heizperiode ab dem 1. September auch hier eine maximale Raumtemperatur von 20 Grad Celsius herrschen. Um Erkenntnisse zu gewinnen wurden im Übrigen diese Maßnahmen zunächst bis zum 1. November 2022 befristet, um sie dann zu optimieren, aber keinesfalls rückgängig zu machen. Kühlzellen in den Einrichtungen sind künftig nur noch bei Veranstaltungen zu nutzen.
- Für den Bereich der Feuerwehrhäuser werden die Raumtemperaturen zukünftig entsprechend den Vorgaben der Unfallkasse festgelegt.
- In den kommunalen Kindergärten soll es in den Gruppenräumen eine Raumtemperatur von 22 Grad Celsius geben, in den anderen gelten auch hier 20 Grad Celsius.
- In Zusammenarbeit mit der EAM die die Wartung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung innehat, wird im Hinblick auf den Haushalt 2023f. geprüft, die gesamte Straßenbeleuchtung auf LED umzustellen. Dies trifft insbesondere auch auf historische Lampen zu.
- Inwieweit eine Nachtausschaltung der Straßenbeleuchtung in Betracht zu ziehen ist, soll noch intern diskutiert werden. Als dies vor einigen Jahren praktiziert wurde, gab es erhebliche Bürgerproteste. Bei dieser Frage sind aus Sicht des Magistrates auch Sicherheitsaspekte zu beachten. Man will auch die Diskussionen in anderen Kommunen beachten.
- Die Schaltzeiten der Weihnachtsbeleuchtung werden deutlich reduziert. Sie wird 2023 bereits am 1. Januar statt am 6. Januar beendet. Die Schaltzeiten wurden auf 18 Uhr bis 21.30 Uhr festgelegt (bisher 16 – 22 Uhr sowie morgens 6.30 - 8.00 Uhr).
In diesem Zusammenhang bittet der Bürgermeister örtliche Gewerbetreibende zu überlegen, inwieweit auch sie Schaufenster- oder Werbebeleuchtung reduzieren können.
- Das Anstrahlen von Rathaus und Junker Hansen Turm wird überprüft. Da hier allerdings eine normale Beleuchtung fehlt, muss erst eruiert werden, wie zukünftig eine ausreichende Beleuchtung in diesem stark frequentierten Bereich möglich ist.
Da das das Rathaus, das Rathausnebengebäude, das Haus der Vereine, der Zwischenbau Marktgasse, das Jugendheim und das Historische Archiv mit Gas beheizt werden, gilt festzustellen, welche Alternativen es hier im Verbund geben dürfte. In etwaige Überlegungen könnten auch die katholische Kirche, das Pfarrhaus und das Pfarrheim einbezogen werden. Ein erster Prüfauftrag erging an die EAM, so der Bürgermeister.
Vor dem aktuellen Hintergrund sei es wichtig, betont Thomas Groll, dass die Kommune mit zunächst zwei Wohnquartieren – Struth und Galgenberg – die Aufnahme in ein energetisches Beratungsprogramm des Bundes beantragt habe.
- Das im Aufbau befindliche Klimaschutzmanagement der fünf Ostkreiskommunen wird gebeten, Energiespartipps für die Bevölkerung zu erarbeiten und breit gefächert zu veröffentlichen.
„Als Kommune machen wir uns auf dem Weg, unseren Beitrag in dieser herausfordernden Zeit zu leisten. Es wird auf das Mittun aller ankommen, um erfolgreich zu sein“, stellt Bürgermeister Thomas Groll abschließend fest.