A 49 - Bürgermeister Groll befürchtet deutliche Verkehrszunahme nach Freigabe der VKE 20
In wenigen Wochen soll der Autobahnabschnitt zwischen Neuental und Schwalmstadt (VKE 20) für den Verkehr freigegeben werden. Dies war für Bürgermeister Thomas Groll Anlass, sich zum wiederholten Male an das Hessische Wirtschaftsministerium zu wenden. Groll befürchtet, dass der Verkehr in Neustadt und den Stadtteilen dann deutlich zunehmen könnte.
„Die kommunalen Gremien vor Ort waren immer einmütig für den Weiterbau der A 49. Dass es bis zur Freigabe der VKE 30 (Abfahrt Stadtallendorf), die für Ende 2024 erwartet wird, eine Zunahme des Verkehrs vor Ort geben wird, ist leider nicht zu ändern. Aber dies muss sich in ertragbaren Grenzen für die Anwohner der betroffenen Straßen bewegen. Hierauf habe ich bereits mehrfach in den letzten Jahren hingewiesen. Mir wäre eine Lösung vor der Freigabe der VKE 20 wichtig gewesen. Dem ist aber leider nicht so“, so der Bürgermeister.
Auf Nachfrage der „Oberhessischen Presse“ erklärte das Wirtschaftsministerium zur Thematik:
„…Der Planfeststellungsbeschluss zur VKE 20 hat auch die Frage behandelt, wie sich eine Verkehrsfreigabe ohne gleichzeitige Freigabe der übrigen Abschnitte auf das nachgeordnete regionale Straßennetz auswirken würde. Das Ergebnis war, dass auf einer nur teilweise fertiggestellten A 49 bei weitem nicht der Verkehr fließen wird, wie er für die vollständige A 49 prognostiziert wird. Die dem Planfeststellungsbeschluss zu Grunde liegende Verkehrsuntersuchung rechnet lediglich mit einem Fünftel, so dass am temporären Bauende bei Treysa für den Prognosezeitraum 2025 täglich ca. 6400 Kraftfahrzeuge in das nachgeordnete Netz wechseln würden.
Damit daraus für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen und Ortsdurchfahren keine unzulässigen Belastungen entstehen, kommen verkehrsbehördliche Anordnungen wie Durchfahrts- und Geschwindigkeitsbeschränkungen in Frage. Zuständig dafür sind - je nach betroffener Strecke - die jeweiligen Gemeinden, Kreise oder im Einzelfall auch Hessen Mobil.
Solche Maßnahmen können sich jedoch nur an tatsächlichen gegenwärtigen Verkehrszahlen auf dem jeweiligen Straßenabschnitt orientieren. Prognosen allein berechtigen die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht zu Verkehrsbeschränkungen. Maßnahmen können also erst nach Verkehrsfreigabe der VKE 20 aufgrund der sich dann ergebenden Verkehrssituation angeordnet werden.
Damit diese Maßnahmen rasch und koordiniert umgesetzt werden können, hat unser Haus bereits im September 2020 das RP Kassel als Obere Straßenverkehrsbehörde gebeten, die weiteren Schritte zur Entlastung der Anliegerkommunen der B454 ab Verkehrsfreigabe der VKE 20 straßenverkehrsrechtlich zu planen. Inzwischen laufen alle Vorbereitungen, zeitgerecht die erforderlichen Prüfungen und Bewertungen vorzunehmen, um geeignete verkehrsbehördliche Maßnahmen zu entwickeln und im Kreis der beteiligten Behörden (Kommunen, RP, Hessen Mobil, Autobahn GmbH) abzustimmen. …“
Bürgermeister Groll ist „sehr interessiert daran, was bei diesen Prüfungen und Bewertungen herauskommen wird“ und hätte sich gewünscht, dass die Kommune in diesen Prozess bereits im Vorfeld eingebunden worden wäre.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit will Groll unabhängig davon mit seiner Verwaltung genau beobachten, was nach der Verkehrsfreigabe auf den kommunalen Straßen passiert und behält sich ausdrücklich verkehrslenkende Maßnahmen vor.