Landeszuschuss für Schutzraum der zweiten Waldkindergartengruppe
Gegenwärtig ist die Stadtverwaltung damit befasst, die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die zweite Gruppe des Neustädter Waldkindergartens zu schaffen. Hier sind umfangreiche Arbeiten zu leisten, die sich als zeitintensiv erweisen.
Es gilt Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Bauamt, dem Gesundheitsamt, der Unfallkasse, Hessen-Forst und dem Jugendamt zu treffen, bevor eine Betriebserlaubnis erteilt wird.
Trotzdem, so Bürgermeister Thomas Groll, sei man guten Mutes, dass die zweite Gruppe wie vorgesehen mit dem Beginn des Kindergartenjahres 2021/22 Ende August/Anfang September an den Start gehen könne.
Das Land Hessen unterstützt die Einrichtung eines zusätzlichen Schutzraumes im Pavillon an der Waldschule mit einem Betrag von 6.500 Euro. Die Kommune plant mit Investitionen in doppelter Höhe. Der Landkreis Marburg-Biedenkopf hat dankenswerter Weise den Gebäudeteil gegen eine geringfügige Miete der Kommune zur Verfügung gestellt.