Starkregenereignisse – Kommune will erste Maßnahmen im „Heidental“ angehen
Bei Starkregenereignissen in Neustadt ist das „Heidental“ mit einem Einzugsbereich von knapp 100 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche regelmäßig betroffen. Dies führt nicht zuletzt aufgrund der Topografie dazu, dass Unmengen von Wasser und Schlamm in die Innenstadt gelangen und immer wieder Schäden bei den betroffenen Anliegern verursachen.
Der Entwurf des städtischen Haushaltes für das kommende Jahr sieht für 2021 und 2022 Mittel von jeweils 20.000 Euro für punktuelle Maßnahmen sowie einen Ansatz für Planungsarbeiten im Hinblick auf das für 2026 ff. anstehende Flurbereinigungsverfahren im Zuge des Weiterbaus der A 49 vor.
Kürzlich fand ein zweistündiger Ortstermin statt. Hieran nahmen neben Bürgermeister Thomas Groll, Erstem Stadtrat Wolfram Ellenberg und Bauhofleiter Peter Lippert auch Vertreter des Amtes für Bodenmanagement, des Wasser- und Bodenverbandes Marburger Land und eines Planungsbüros teil.
Positiv hervorgehoben wurden dabei Grabenräumungen und Arbeiten an den Banketten, die der Bauhof nach dem letzten Starkregenereignis im Juni 2020 durchgeführt hat. Diese Unterhaltungsarbeiten werden in besonders sensiblen Bereichen zukünftig intensiviert.
Als „Sofortmaßnahmen“ besprach man weitere Unterhaltungsarbeiten sowie die Neuanlage von Durchlässen. Ziel, so Bürgermeister Thomas Groll, sei es, möglichst viel Wasser gar nicht erst in den unteren Bereich des „Heidentals“ fließen zu lassen, sondern bereits weiter oben abzufangen und Richtung B 454/Winshäuser Teich zu leiten. Diese Arbeiten sollen im I. Halbjahr 2021 im Wesentlichen vom städtischen Bauhof ausgeführt werden.
Wünschenswert wäre auch die Anlage von Blühstreifen und natürlichen Mulden entlang des Wirtschaftsweges. Der Wasser- und Bodenverband wird hierzu eine erste Konzeption erarbeiten. Im Anschluss muss mit den Landnutzern gesprochen und auch über Entschädigungen beraten werden.
Mit Mitteln eines Förderprogrammes des Landes zur Klimaanpassung beabsichtigt der Bürgermeister die Erarbeitung einer mittel- und langfristigen Konzeption, die im Einvernehmen mit dem Amt für Bodenmanagement im Rahmen der Flurbereinigung - ggf. auch etwas zeitlich nach vorne versetzt – ebenfalls mit Fördermitteln umgesetzt werden kann.