Informationen zum KiTa-Besuch ab dem 2. Juni 2020 - Der „Neustädter Weg“ des eingeschränkten Regelbetriebes
Liebe Eltern,
seit Mitte März 2020 ist aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie in Deutschland und damit natürlich auch in unserer Heimatstadt nichts mehr so, wie wir es gewohnt waren. Bund und Länder haben zahlreiche Schließungen und Restriktionen verfügt, aufgrund derer das öffentliche, wirtschaftliche und soziale Leben in weiten Teilen zum Erliegen kam.
Die aufgrund dieser Maßnahmen recht positive Entwicklung der Fallzahlen in unserem Land gab den Verantwortlichen nun Anlass, ab Mai schrittweise Lockerungen zu ermöglichen, um den Weg in eine „geänderte Normalität“ zu beschreiten. Uns allen muss aber dabei klar sein, dass der über Jahrzehnte gewohnte Alltag noch längere Zeit auf sich warten lassen dürfte. Das Corona-Virus ist leider noch nicht besiegt.
Zu den besonders betroffenen Bereichen der vergangenen Wochen (und wohl auch zukünftig) gehört die Betreuung der Kinder in unseren Kindertagesstätten. Lassen sich doch gerade hier die immer noch notwendigen und sicher sinnvollen Abstands- und Hygieneregeln nur unter großem Aufwand gewährleisten. Über Wochen hinweg war hier bekanntermaßen nur eine Notbetreuung möglich. Diese soll ab dem 2. Juni 2020 in Hessen in einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ überführt werden.
Bevor ich hierauf näher eingehe, lassen Sie mich aber zunächst allen für ihr Verständnis und ihre Unterstützung in der Zeit seit März danken.
Den Eltern, die die Betreuung für ihre Kinder zu Hause organisieren mussten. Wobei dies oftmals nicht die einzige Herausforderung für sie in dieser Zeit war.
Den Kindern, die ihre kleinen Freundinnen und Freunde wochenlang nicht zum Spielen und Spaß haben in der KiTa oder auch privat treffen konnten.
Den Erzieherinnen, die sich den besonderen Aufgaben dieser Tage mit Engagement gestellt haben.
Für die Stadt Neustadt (Hessen) gilt, dass seit dem Betretungsverbot der KiTas bis zum 30. Mai 2020 nur jene Eltern – wenn sie denn überhaupt zahlungspflichtig sind - Gebühren entrichten müssen, deren Kinder auch tatsächlich im Rahmen der Notbetreuung eine Einrichtung besucht haben. Hierbei werden wir wie zugesagt tageweise abrechnen. Die Verpflegungspauschale wird für diesen Zeitraum für alle Kinder erlassen.
Gerne hätte ich Sie alle früher über das weitere Vorgehen informiert, dies war mir aber leider nicht möglich. Die Kommune ist zwar Träger der KiTas „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ sowie des Waldkindergartens, aber zwingend abhängig von den Verordnungen und Weisungen des Landes. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die für den „eingeschränkten Regelbetrieb“ geltenden Vorschriften und Hinweise erst am 20. Mai 2020 bekannt gegeben. Diese Kurzfristigkeit bedauere ich persönlich sehr und habe mich darüber beim zuständigen Ministerium in Wiesbaden beschwert, denn sowohl Eltern als auch Kommune brauchen frühzeitig Planungssicherheit.
Nachfolgend ist es mir nur möglich, Sie über die wichtigsten Punkte zu informieren, welche ab dem 2. Juni 2020 Geltung haben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Leiterinnen der jeweiligen Einrichtungen. Sollten Sie Anregungen und Kritik haben, können Sie auch mich über Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren.
Es ist vorgesehen, dass Sie von den Einrichtungen zukünftig über wichtige Punkte „auf geeigneten Wegen“ informiert werden. Schwerpunktmäßig soll dies zumindest für die KiTas „Regenbogen“ und Sonnenschein über die „KiKom-App“ geschehen. Die Eltern sind hierüber bereits unterrichtet worden. Nutzen Sie bitte diesen Service.
In diesen Wochen müssen aktuelle Informationen im Einzelfall recht kurzfristig mitgeteilt werden. Dafür bitte ich um Verständnis.
Gegenwärtig leben wir in einer besonderen Zeit. Aufgrund der einzuhaltenden Regeln kann vieles in den KiTas nicht so sein, wie wir es alle gewohnt waren und wird bei der Umsetzung des „eingeschränkten Regelbetriebes“ möglicherweise in den ersten Tagen noch nicht ganz „rund“ laufen. Hier ist gegenseitiges Verständnis unabdingbar. Wenn wir erkennen, dass etwas in der Praxis nicht so funktioniert, wie wir es uns in der Theorie erdacht haben, dann werden wir an den entsprechenden „Stellschrauben“ drehen.
Ich muss allerdings auch deutlich sagen, dass wir gegenwärtig nicht alle Wünsche werden erfüllen können, die man uns heranträgt. Wünsche Einzelner haben nämlich sogleich Auswirkungen auf andere und/oder den Ablauf des Betriebes in den KiTas. Wir müssen aber – und auch dafür bitte ich um Verständnis – immer zunächst das große Ganze sehen.
In diesem Jahr werden weder die KiTa „Regenbogen“ noch die KiTa „Sonnenschein“ während der Sommerferien komplett schließen. Am Freitag nach Fronleichnam werden beide Einrichtungen ebenfalls geschlossen sein.
Mit der Entscheidung bezüglich der Sommerferien wollen wir der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Eltern in den letzten Wochen Urlaub einsetzen mussten, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten und ihnen dieser nun natürlich im Sommer fehlt. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass im Juli/August nicht alle Kinder die KiTas besuchen werden.
Bitte teilen Sie in den KiTas rechtzeitig, nach Möglichkeit bis zum 15. Juni 2020, mit, ob und wann Ihr Kind in den Sommerferien in die Einrichtung kommt, damit wir planen können.
Für den Waldkindergarten ist diese einmalige Regelung aufgrund der Personalsituation in einem eingruppigen Kindergarten so nicht umsetzbar und es wird zwei Wochen Ferien geben. Sprechen Sie bitte die dortigen Erzieherinnen an.
Gegenwärtig ist die Eingewöhnung für Kinder, die in den Kindergarten kommen, nicht in der gewohnten und pädagogisch sinnvollen Weise möglich, da auch diese Kinder am Eingang in die Obhut der Erzieherinnen übergeben werden müssen. Eltern sollen die KiTas nämlich weiterhin nicht betreten, um so das Infektionsrisiko zu minimieren. Besprechen Sie bitte vor diesem Hintergrund mit den Leitungen/Erzieherinnen ob nicht ggf. ein späterer KiTa-Besuch für Neuanmeldungen angezeigt ist. Zugesagte Plätze bleiben auf alle Fälle erhalten.
Ab dem 2.6.2020 gelten neue Regelungen in der Kinderbetreuung. Wir nennen sie den „Neustädter Weg“ der eingeschränkten Regelbetreuung.
Kinder, die der Notbetreuung unterfallen, haben auch zukünftig einen Anspruch darauf, die KiTa täglich besuchen zu können.
Hier gibt es aber ab dem 2. Juni eine gravierende Veränderung aufgrund der Vorgabe des Landes: Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht nur noch, wenn beide Elternteile berufstätig sind, zumindest eines davon muss zusätzlich in einem „systemrelevanten“ Beruf beschäftigt sein. Bei Alleinerziehenden reicht es aus, wenn diese berufstätig sind. Nach unserer Einschätzung dürfte sich der Kreis der berechtigten Kinder durch diese Einschränkung aber kaum verringern.
Dazu können Kinder mit Behinderung oder Kinder, bei welchen das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung sieht, die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Über weitere „Härtefälle“ wäre jeweils gesondert zu entscheiden.
Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass in der KiTa „Regenbogen“ drei und in der KiTa „Sonnenschein“ zwei Gruppen zuzüglich der „Bienchengruppe“ für die Notbetreuung vorgesehen sind. Im Regelfall sollen bis zu zwölf Kinder (sieben in der Krippengruppe) dabei eine Gruppe bilden. Aus organisatorischen Gründen könnte es sein, dass bei geringem Besuch in der Folge Zusammenlegungen von Notgruppen erfolgen müssen. Dies soll zunächst innerhalb der jeweiligen KiTa erfolgen, könnte aber im Ausnahmefall auch zwischen den KiTas „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ geschehen.
Hinsichtlich der Gebühren gilt hier nun folgendes: Kinder, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben, müssen ab dem 2. Juni 2020 die bekannten Gebühren und das Verpflegungsgeld voll zahlen, wenn sie die KiTa besuchen sollen. Eine tage- oder wochenweise Abrechnung ist leider nicht mehr möglich. Wir müssen für diese Kinder nämlich stets einen Platz freihalten und verringern so die Kapazitäten für andere. Hierfür bitten wir um Verständnis. Sollten betroffene Eltern davon absehen, dass Kinder die Notbetreuung unter dieser Vorgabe besuchen, so bitten wir um umgehende Mitteilung.
Neben den Kindern, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben, wollen wir im Rahmen des „Neustädter Weges“ ab dem 2. Juni 2020 allen Kindern zumindest einen zeitweisen Besuch der KiTas „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ sowie des Waldkindergartens ermöglichen und gehen damit über die Mindestvorgabe des Landes hinaus.
Um dies gewährleisten zu können, haben wir uns vor Ort dafür entschieden, dass wir mit Ausnahme der Notbetreuungskinder eine wöchentlich wechselnde Betreuung anbieten werden.
Aufgrund der dringlichen Empfehlung von kleineren Gruppen sowie der personellen und räumlichen Ressourcen könnten bis auf Weiteres leider nicht alle Kinder gleichzeitig die KiTas besuchen.
Die eine Hälfte der Kinder beginnt am 2. Juni und besucht die Einrichtung bis zum 5. Juni, die andere Hälfte folgt dann am 8. Juni und besucht die KiTa bis zum 12. Juni usw..
Die Einteilung hierzu wird von den Leitungen vorgenommen und Ihnen in der Anlage mitgeteilt. Elternwünsche können leider nur im Einzelfall berücksichtigt werden. Sprechen Sie bei Bedarf Frau Orth und Frau Wiens an.
Die Abrechnung erfolgt hier wochenweise, nicht nach tatsächlichem Besuch, da wir auch hier die Plätze entsprechend vorhalten müssen. Dies gilt auch für die Verpflegungspauschale.
Die Gruppengrößen betragen dabei bis auf weiteres im Regelfall zwölf Kinder. Die „Bienchengruppe“ in der KiTa „Sonnenschein“ wird von grundsätzlich 7 Kindern besucht werden. Im Waldkindergarten können es bis zu 15 Kinder sein, da sich die Gruppe grundsätzlich nur im Freien aufhält.
Wir denken, dass wir mit dem wochenweisen Wechsel eine organisatorisch und pädagogisch sinnvolle Lösung anbieten, die auch dem Infektionsschutz Rechnung trägt. Wir gehen davon aus, damit auch Ihren Interessen besser als mit anderen Modellen entgegenzukommen und geben Ihnen so Planungssicherheit.
Mittagsessen – unter Beachtung der Hygienevorgaben – und Nachmittagsbetreuung sollen angeboten werden.
Vorschulunterricht wird nur innerhalb der festen Gruppen und in eingeschränkten Rahmen möglich sein.
Änderungen, d.h. An- und Abmeldungen sind zukünftig für alle Kinder entsprechend unserer Satzung immer monatsweise über die Leitungen möglich.
In der KiTa „Regenbogen“ stehen also neben den Notgruppen zunächst zwei weitere Gruppen zur Verfügung, in der KiTa „Sonnenschein“ sind es neben den Notgruppen und der „Bienchengruppe“ drei. Bei Bedarf würde im „Sonnenschein“ eine zusätzliche Gruppe im Mehrzweckraum eingerichtet.
Es ist für unsere Planungen wichtig, dass wir umgehend wissen, ob Ihr Kind ab dem 2. Juni 2020 eine unserer Einrichtungen besuchen soll. Teilen Sie dies bitte den jeweiligen Leitungen mit. Die Eltern der KiTas „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ können dies über die „KiKom-App“ tun.
Aufgrund der Gegebenheiten wird es wahrscheinlich notwendig werden, die bisherigen Gruppen teilweise neu zusammenzulegen. Geschwisterkinder sollen nach Möglichkeit eine Gruppe besuchen, um ein etwaiges Infektionsrisiko zu verringern.
Die Gruppen bleiben regelmäßig mit den vorgesehenen Erzieherinnen zusammen. Es werden jeder Gruppe in den Sanitärräumen eigene Bereiche zugewiesen. Dies gilt im Übrigen auch für das Außengelände. Mit den Kindern sollen vermehrt – wenn möglich - die Außenbereiche aufgesucht und ggf. auch kleine Wanderungen unternommen werden.
Das Tragen eines Mundschutzes im Kindergartenbetrieb ist für Kinder nicht vorgesehen. Erzieherinnen werden Mundschutz bedarfsgerecht – u.a. beim Abholen und Bringen oder beim Wickeln – tragen.
Die Hygienevorgaben des Landes werden strikt eingehalten, u.a. Kontaktflächen mehrmals täglich gereinigt.
Einige Erzieherinnen werden aufgrund von Vorerkrankungen nicht im Gruppendienst eingesetzt werden können, auch dies bedingt organisatorische Änderungen.
Es wird feste Bring- und Abholzeiten für die einzelnen Gruppen geben, diese sind in der Anlage vermerkt und einzuhalten. Die Eltern können die KiTas dabei nicht betreten und sollen Mundschutz tragen.
Der Waldkindergarten öffnet ebenfalls ab dem 2. Juni entsprechend der obigen Vorgaben. Auch hier wird es – außer der Notbetreuung – einen wöchentlichen Wechsel geben. Die Nachmittagsbetreuung in der KiTa „Regenbogen“ für „Waldkinder“ findet statt.
Selbstredend dürfte sein, dass Kinder, die selbst an COVID-19 erkrankt sind die Einrichtungen nicht besuchen dürfen. Dies gilt auch, wenn Personen, mit denen die Kinder in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu denen sie engeren Kontakt hatten, an COVID-19 erkrankt sind. Zum Schutz der anderen Kinder und der Erzieherinnen bitten wir um umgehende Benachrichtigung.
Kinder mit Erkältungssymptomen dürfen die Einrichtungen ebenfalls nicht besuchen. Vor dem Wiederbesuch kann das Vorliegen eines Attestes verlangt werden.
Vorstehende Regelungen gelten zunächst bis zum 14. August 2020.
Ich danke Ihnen nochmals allen für Ihr Verständnis und für Ihr Mitwirken.
Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, das Beste aus der momentanen Situation zu machen – insbesondere für die Kinder. Wir tun in Neustadt alles dafür, dass Ihre Kinder gut und gesund aufwachsen.
Bedenken Sie bitte in dieser Zeit stets, dass Ihr Handeln Auswirkungen auf andere haben kann.
Bleiben Sie gesund!
Thomas Groll
Bürgermeister