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Rathaus und Politik

Abfallentsorgung in Zeiten der Corona-Krise - worauf ist zu achten?

Aktuell wird unsere Gesellschaft, das gesamte öffentliche und private Leben durch die Corona-Krise vor ganz besondere Herausforderungen gestellt, die es zu bewältigen gilt. Die Abfallwirtschaft leistet dabei einen sehr wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens. Eine geordnete Abfallentsorgung ist insbesondere aus hygienischen, derzeit gar seuchenhygienischen Gründen ein wesentlicher Faktor für das Funktionieren unserer Infrastruktur.

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch keine Notwendigkeit, die grundsätzlichen Strukturen der Abfallentsorgung in Anbetracht der Ausbreitung von Corona in Hessen zu ändern. Bestehende und bekannte Entsorgungswege sind eingespielt und funktionieren weiterhin sehr gut. Jedoch werden sich durch die Schließung von Geschäften, durch Absagen von Veranstaltungen und die verstärkte Nutzung von Home-Office Verschiebungen ergeben, die aufgefangen werden müssen und auch können. Ebenso ist es absehbar, dass es durch die Verbreitung des Virus zu einem vermehrten Abfallaufkommen im Gesundheitswesen kommen kann.
Auch wenn aktuell noch nicht davon auszugehen ist, dass bestehende Abfallsammlungen und Entsorgungswege geändert werden müssen, muss das Thema des verstärkten Aufkommens an Abfällen, die mit Coronaviren kontaminiert sind, betrachtet werden. Außer in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes fallen diese auch in den Haushalten an, in denen Infizierte in häuslicher Quarantäne leben.

Hier kommt Ihnen als Bürgern eine wichtige Rolle zu, da die Entsorger nicht erkennen können, wo sich solche Haushalte befinden. Sollten Sie sich in einem Quarantäne-Haushalt befinden bzw. sind an Corona erkrankt, weist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Schreiben vom 24. März darauf hin, folgende Punkte im Bereich der privaten Abfallentsorgung dringend zu beachten:

  • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z. B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
  • Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.
  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Wir bitten Sie, sich an diese Regeln zu halten und Ihren Müll entsprechend zu behandeln, um die Gefährdung der Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft zu verringern und die Müllentsorgung dauerhaft sicherstellen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

Anja Reichel
Geschäftsstellenleiterin
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf

Wird veröffentlicht:

Neustadt (Hessen), den 25. März 2020

STADT NEUSTADT (HESSEN)
DER MAGISTRAT

Thomas Groll
Bürgermeister

 

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Stadtverwaltung Neustadt

Magistrat der Stadt Neustadt (Hessen)

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35279 Neustadt (Hessen)

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Telefon:06692/89-0

Fax:06692/89-40

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