Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf übernimmt zum 1. Januar 2019 die Entsorgung der Abfälle in Neustadt (Hessen)
Anlässlich eines Pressegespräches wiesen Anja Reichel, die Geschäftsstellenleiterin des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf (MZV) und Neustadts Bürgermeister Thomas Groll darauf hin, dass die Vorbereitungsarbeiten zur Umstellung der Entsorgung zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen seien. Hiervon betroffen waren über 2.500 Grundstückseigentümer und knapp 8.100 Abfallgefäße. In den letzten Wochen wurden etwa 5.300 Gefäße mit einem Chip und einem Behälteretikett ausgestattet und fast 2.500 Gefäße ausgetauscht, vorrangig Restmüllgefäße mit einem Volumen von 60 Litern und Biomüllgefäße mit einem Volumen von 80 Litern. Alle Restmüll-, Bio- und Papiergefäße, die ab dem 1.1.2019 genutzt werden, müssen mit einem Chip und Behälteretikett ausgestattet sein. Bekannt sei, so Anja Reichel, dass bei knapp 300 Abfallgefäßen noch eine Nacharbeit durch den MZV anstehe.
Die Firma Knettenbrech und Gurdulic wird sich einem Nachunternehmen bei der Einsammlung der Abfälle bedienen. Hierbei handelt es sich um die Firma Mittelstädt aus Stadtallendorf. Diese wird mit einem neuen Fahrzeug und der entsprechenden Behältersoftware die Arbeiten erledigen. Sowohl Reichel als auch Groll sind sich sicher, dass dies sehr wohl von Vorteil in der Umstellungsphase sei, da die Fahrer der Fahrzeuge sich vor Ort auskennen und dadurch gewährleistet sei, dass die Umstellung reibungslos vonstatten gehe.
Während es im Bereich Bio, Papier und Gelbe Säcke keine grundsätzlichen Veränderungen geben wird, ist im Bereich des Restmülles folgendes zu beachten:
Restmüllgefäße mit zweiwöchentlicher Abfuhr, auf diesen Gefäßen befindet sich die Plakette „R“,
werden bei den Abfuhrterminen R1 und R2 geleert. Restmüllgefäße mit vierwöchiger Abfuhr haben entweder die Plakette „R1“ oder „R2“ auf dem Gefäß. Hierbei, so Anja Reichel, sei zu beachten, dass sich der Abfuhrtermin nach der jeweiligen Plakette richte und auch nur dann eine Leerung stattfinde. Es müsse daher genau auf den Müllkalender geachtet werden. Diese Veränderung ist deshalb nötig, damit eine gleichmäßige Auslastung der Fahrzeuge stattfindet. Der Müllabfuhrzweckverband hat hiermit seit langem positive Erfahrungen gemacht.
Sollte das Restmüllgefäß derzeit noch mit keiner Plakette ausgestattet sein, so wird darum gebeten, Kontakt zum MZV aufzunehmen (Tel.-Nr.: 06465-9269-0). Selbstverständlich werden zukünftig nur solche Gefäße entleert, die mit einem Behälteretikett links oben am Korpus versehen sind.
Wie Anja Reichel weiter mitteilt, werden die Gebührenbescheide Anfang Januar 2019 versandt. Diese sind noch einmal mit entsprechenden Hinweisen versehen. Beim MZV gelten die Bescheide, anders als bei der Stadt Neustadt (Hessen), für einen mehrjährigen Zeitraum, erläuterte Bürgermeister Thomas Groll. Neue Bescheide gebe es nur dann, wenn sich der Gefäßbestand verändere oder eine Änderung der Gebühren notwendig sei.
Zukünftig werden Änderungen im Gefäßbestand, Neuauslieferung oder der Austausch defekter Tonnen von der Abfuhrfirma übernommen und direkt an das Grundstück gebracht. Damit, so Thomas Groll, entfalle der Weg in das Rathaus zum Gefäßtausch. Wichtig sei aber, dass die betroffenen Tonnen nach der Meldung an den MZV gut sichtbar und zugänglich auf dem Grundstück bereitgestellt werden. Der Tonnentausch wird innerhalb von zwei Wochen ab Auftragseingabe erfolgen. Dem Müllabfuhrzweckverband lägen mittlerweile einige Änderungsmeldungen im Gefäßbestand vor, berichtet Anja Reichel. Diese werden spätestens in der zweiten Januarhälfte ausgeliefert bzw. abgeändert.
Die Müllgefäße sind zukünftig einem Grundstück zugeordnet und dürfen bei Umzug nicht mitgenommen werden. Sie müssen vielmehr auf dem Grundstück verbleiben.
Sollte das Abfallgefäß einmal nicht geleert werden, obwohl es rechtzeitig bei der Abfuhr bereitstand, ist dies innerhalb von zwei Tagen dem MZV mitzuteilen, der sich dann der Angelegenheit annehmen wird.
Die Altgefäße, die zukünftig nicht mehr zur Leerung genutzt werden dürfen, stehen im Eigentum der Stadt Neustadt (Hessen). Diese wird mittels öffentlicher Bekanntmachung und Informationsschreiben bei den Mitte Januar zu versendeten Abgabebescheiden 2019 darauf hinweisen, wie das weitere Prozedere gestaltet werden soll.