Stadt Neustadt (Hessen) erstattet 2018 und 2019 U3-Kindern einen Teil der KiTa-Gebühren - Bürgermeister Thomas Groll: „Wir handeln familienfreundlich.“
Seit dem 1. August 2018 gibt es in Hessen eine teilweise Beitragsfreiheit beim Kindergartenbesuch für Kinder ab drei Jahren. Das Land gewährt den Kommunen seitdem monatlich 135,60 Euro pro Kind, wenn diese täglich einen Zeitraum von sechs Stunden beitragsfrei stellen. Natürlich beteiligt sich die Stadt Neustadt (Hessen) hieran.
Bisher mussten die Landkreise als Sozialhilfeträger die KiTa-Gebühren auch für Kinder über drei Jahren tragen. Dies fällt durch die Neureglung weg.
Als einziger Kreis in Hessen hat sich der Landkreis Marburg-Biedenkopf auf Initiative von Landrätin Kirsten Fründt dafür entschieden, die erzielten Einsparungen in Höhe von rund 500.000 Euro anteilig an die Städte und Gemeinden auszuzahlen.
Auf die Stadt Neustadt (Hessen) entfallen rund 32.000 Euro.
Auf Initiative von Bürgermeister Thomas Groll hat sich die Kommune dafür entschieden, diesen Betrag nicht für die Stadtkasse zu vereinnahmen, sondern an die Eltern von U3-Kindern auszuzahlen.
„Kinder unter drei Jahren sind gegenwärtig von der Beitragsfreistellung nicht umfasst. Dass war für mich und die Fraktionen von CDU, SPD und FWG Anlass, hier etwas zu tun“, erklärt der Bürgermeister.
Da noch nicht klar ist, ob es auch 2019 eine Rückzahlung vom Landkreis gibt, hat man sich entschieden, den Betrag von 32.000 Euro auf die Jahre 2018 und 2019 aufzuteilen.
Für Kinder unter drei Jahren, die ab August 2018 die kommunalen KiTas „Regenbogen“ und „Sonnenschein“ in Neustadt bzw. den kirchlichen Kindergarten „Arche Noah“ in Momberg oder eine örtliche Tagesmutter besuchen, wird es monatlich eine Rückerstattung von 55 Euro geben.
Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Jahresende. Ein Antrag ist nicht erforderlich.
„Mit dieser Entscheidung handeln wir in Neustadt familienfreundlich“, stellt der Bürgermeister fest, er hofft darauf, dass es zukünftig auch für U3-Kinder eine teilweise Beitragsfreiheit geben wird.
Ob es in Neustadt auch über 2019 hinaus eine Beitragsminderung für U3-Kinder geben wird, ist heute noch nicht absehbar. Dies hänge davon ab, wie sich der Kreis hier aufstellen wird, so Thomas Groll.